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Zweck:
Wiedergabe von Videos
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten,
von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von
Werbecookies durch Google; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Google
Speicherdauer:
bis zum Verlassen der Website
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland
Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen
der Nichteinwilligung: Der Dienst Youtube wird Ihnen nicht zur Verfügung
gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google
Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die
Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1
lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau.
Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert
werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in
einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck:Vermeidung
nicht menschlicher bzw. automatisierter Eingaben
Verarbeitungsvorgänge:Erhebung
von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte;
Ausführung von Drittanbietersoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät; Berechnung
einer User-ID; Anreicherung von Werbenetzwerken
Speicherdauer: Daten auf
Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google
Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Rechtsgrundlage für
die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare
Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Die Nichterteilung der
Einwilligung hat zur Folge, dass die Nutzung von reCaptcha und damit verbundenen Formularen
nicht möglich ist.
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA:
Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für
die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs
1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau.
Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert
werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in
einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.